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IVV - Info

Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie schon immer über das Volkswandern wissen wollten.

Sie können an allen Volkssportveranstaltungen teilnehmen, ohne Mitglied eines Volkssportvereins zu sein. Die vom Internationalen Volkssportverband (IVV) anerkannten Sportarten sind Wandern, Schwimmen, Radfahren und Skilanglauf, wobei das Wandern bei weitem überwiegt. In Luxemburg werden ausschliesslich Volkswanderungen angeboten. Die meisten Wanderer sind Mitglied eines der 46 Wandervereine, die es in Luxemburg gibt. Diese Vereine und der Wanderverband (FLMP) organisieren auch die Volkswanderungen in Luxemburg. Die Termine der Volkswanderungen finden Sie im luxemburgischen Wanderkalender und im Internationalen Kalender, die Sie bei jeder Wanderung kaufen können, sowie auf unserer Homepage.

Im Allgemeinen stehen Ihnen bei jeder Wanderung mehrere Strecken zur Auswahl. Meist werden eine kleine (ca. 5 km), eine kurze (ca. 10 km) und eine längere Strecke (ca. 20 km) angeboten. Zunächst sollten Sie erst einmal - vor allen Dingen, wenn Sie noch jüngere Kinder mitnehmen - die kleine oder die kurze Wanderstrecke ausprobieren, denn oftmals werden die 20 km länger, als man zuvor gedacht hat

Um teilzunehmen, benötigen Sie als erstes eine Startkarte. Am besten kaufen Sie für jeden Teilnehmer eine Startkarte, wodurch Sie automatisch registriert werden, Ihr Fortschritt auf der Strecke kontrolliert werden kann und - falls Sie Hilfe brauchen - Sie notfalls unterstützt werden können. Mit dem Kauf der Startkarte, die Sie mit lhren Daten auszufüllen haben, sind Sie auch während der Veranstaltung auf der Strecke versichert, falls der Veranstalter dies in seiner Broschüre so ausweist.

Die Startkarte kostet in Luxemburg € 1.-; in anderen Ländern gelten andere Preise.

Sie können zu jeder beliebigen Zeit innerhalb der in der Ausschreibung vorgegebenen Zeitspanne starten. Im Allgemeinen starten Sie zwischen 7 und 14 Uhr für die kleinen oder kurzen Strecken, für die langen Strecken ist der Start möglich zwischen 7 und 12 Uhr. Kontrollschluss ist meistens um 17 Uhr, bis dahin sollten Sie Ihre Wanderung abgeschlossen haben. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz nur innerhalb dieser Zeitspanne gewährleistet ist. Es gibt keine Sollzeiten, Sie können also Ihr Tempo selbst bestimmen.

Mit Ihrer ausgefüllten Startkarte können Sie sofort auf die Strecke gehen. Einen Startstempel gibt es nicht.

Die kleine (ca. 5 km), die kurze (ca. 10 km) und die lange (ca. 20 km) Strecke sind gekennzeichnet, entweder durch Bänder mit der Aufschrift IVV-Wanderung resp. FLMP- Wanderung oder durch Pfeile auf dem Boden. Wenn ein Weg falsch und damit gesperrt ist, so ist quer über ihn eine dicke Linie (aus Kreide, Sägemehl o. ä.) gezogen. Sollten Sie trotz der eigentlich sehr anschaulichen Kennzeichnung einmal nicht weiterwissen, so fragen Sie den nächsten Wanderer.

Wichtig: Achten Sie unbedingt auf die Hinweisschilder an den Streckentrennungen.

Entlang der Strecke finden Sie zu Ihrer Sicherheit ungefähr alle 3 - 6 km Kontrollstellen. An jeder dieser Kontrollstellen müssen Sie persönlich Ihre Startkarte abstempeln lassen, bevor Sie weiterwandern. An diesen Kontrollstellen erhalten Sie gratis Tee oder ähnliche Getränke, sowie bei Bedarf Erste Hilfe, kleine Erfrischungen und einen Imbiss zum Selbstkostenpreis.

Am Ende lhrer Wanderung kommen Sie zum Start zurück. Falls Sie IVV-Wertungshefte haben, bekommen Sie hier den gültigen Wertungsstempel in Ihre Wertungshefte. An der Stempelstelle können Sie auch den luxemburgischen oder den internationalen Wanderkalender kaufen (solange der Vorrat reicht).

Nach der Wanderung können Sie sich bei Essen und Trinken wieder erholen und Freundschaften mit anderen Wanderfreunden in geselliger Runde schliessen.

Auf zukünftige Veranstaltungen in nächster Zeit wird durch die Werber hingewiesen. In der Nähe von Start/Ziel finden Sie Ausstellungstische mit Informationsmaterial. In seltenen Fällen kann es sein, dass die Angaben im gedruckten Kalender nicht stimmen, da der Veranstalter einer Wanderung durch unvorhersehbare Umstände gezwungen war, die ursprüngliche Ausschreibung zu ändern (z.B. anderer Termin oder anderer Startort). Beachten Sie deshalb die ausliegenden Prospekte, welche die korrekten Angaben enthalten. Sie können diese Angaben und Termine auch auf unserer Internetseite einsehen.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

 

Noch ein wichtiger Hinweis: Die Wanderungen führen meistens über Feld- und Waldwege, deshalb achten Sie unbedingt auf gutes Schuhwerk.

 

Und nun viel Spass beim Wandern!

IVV - Wertungshefte

Eine IVV Wertung ist möglich, indem Sie sich fortlaufend

- die Anzahl der IVV-Veranstaltungen und/oder

- die zurückgelegten Wanderkilometer bescheinigen lassen.

Hierzu gibt es Wertungshefte, die vom Inhalt und von der Farbe unterschiedlich gekennzeichnet sind.

Diese Wertungshefte können Sie bei jeder Veranstaltung kaufen.

Mit dem Kaufpreis bezahlen Sie vorab die Urkunde und die Anstecknadel, die Ihnen für ein abgeschlossenes Heft per Post kostenlos zurückgesandt werden.

Alle Wertungshefte müssen mit Ihrer Adresse versehen sein und sind nicht übertragbar (genau wie die Startkarte).

Für das Heft Teilnahmewertung gibt es für jede IVV-Veranstaltung, egal wie oft Sie die Strecke durchwandert haben, nur einen Wertungsstempel, wenn Sie am Ziel Ihre korrekt an allen Kontrollstellen abgestempelte Startkarte abgeben. Für die Kilometerwertung werden Ihnen die mit der Startkarte nachgewiesenen Kilometer in Ihr Kilometerwertungsheft eingetragen. Das kann im Gegensatz zur Teilnahmewertung bei der gleichen Veranstaltung mehrere Eintragungen ergeben. Wenn Sie zum Beispiel bei der gleichen Wanderung viermal die 10 km Strecke wandern, so werden Ihnen gegen Vorlage der gewerteten Startkarten 4 x 10 km = 40 km in Ihr Kilometerwertungsheft eingetragen.

Wenn ein Heft mit Eintragungen ordnungsgemäss voll und damit abgeschlossen ist, kaufen Sie ein neues Heft zur weiteren Wertung. Das alte Heft schicken Sie unter Angabe Ihrer gültigen Postanschrift an die Abzeichenstelle oder Geschäftsstelle des nationalen Volkssportverbandes (das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben).

Von dort erhalten Sie nach ca. 6-8 Wochen Ihre Auszeichnung zugesandt und das entwertete Heft mit einem gültigen Abzeichenpass. Die Nummer dieses Abzeichenpasses sollten Sie sich gut notieren, da dieser Pass der einzige Nachweis Ihrer bisherigen Wertungen ist und bei Verlust nicht ersetzt werden kann durch einen anderen; es sei denn, Sie bekommen ein Duplikat mit derselben Nummer.

Für Luxemburg gilt folgendes:

Für die Wertung und Validierung sind nur luxemburgische Wertungshefte zu kaufen und einzureichen, andernfalls ein Zuschlag in Rechnung gestellt werden kann.

Nach Erreichen der ersten Wertungsstufe ist das Wertungsheft an die FLMP abzugeben, sei es durch das Ablegen in den FLMP Kasten oder durch Versand an die

Fédération Luxembourgeoise de Marche populaire (FLMP)
BP 272
L-2012 Luxembourg

Bei nachfolgenden Wertungsstufen muss der FLMP-Abzeichenpass, das vorhergehende Wertungsheft und das zu wertende Wertungsheft zusammen eingereicht werden.

Nach Prüfung aller Unterlagen werden, bei Richtigkeit, die entwerteten Hefte mit dem IVV Abzeichen kostenlos, binnen 4 Wochen nach Eingangsdatum, an die vorgegebene Adresse zurückgeschickt.

Im Falle von falschen oder nicht vollständigen Angaben, werden die Unterlagen an den Vereinspräsidenten ausgehändigt zwecks Stellungnahme oder um die Unterlagen mit dem Mitglied zu vervollständigen.

Bei Beanstandungen oder Nicht-Erhalt des IVV Abzeichen nach 4 Wochen ist die FLMP Geschäftsstelle 021 500 677 anzurufen.

Weitere Fragen zu diesem gesamten Wertungsverfahren beantwortet Ihnen gerne jeder Abzeichenwart bei allen IVV-Veranstaltungen.

Bedingungen für den Erwerb des Internationalen Volkssportabzeichens

1. Das Internationale Volkssportabzeichen wurde eingeführt, um zur regelmässigen Teilnahme an Volkssportveranstaltungen anzuregen und damit einen Beitrag zur Volksgesundheit zu leisten.

 

2. Voraussetzung für den Erwerb des Internationalen Volkssportabzeichens ist die Erfüllung der bei den jeweiligen Veranstaltungen ausgeschriebenen Strecken ohne Sollzeiten. Gewertet werden jedoch nur genehmigte Veranstaltungen von Vereinen, die über ihre nationalen Volkssportverbände oder als Einzelverein derm IVV angeschlossen sind.

 

3. Mitgliedsvereine der nationalen Volkssportverbände sind in der Jahresterminliste aufgeführt und kennzeichnen die Ausschreibungen für ihre Veranstaltungen mit dem Emblem des nationalen Verbandes, dem offiziellen IVV-Emblem und einer Genehmigungsnummer.

 

4. Der Erwerb des Volkssportabzeichens ist zeitlich nicht an ein bestimmtes Jahr gebunden.

 

5. Die aktive Teilnahme wird durch einen IVV-Wertungsstempel auf der Teilnehmerausweiskarte für den Erwerb des IVV-Volkssportabzeichens bestätigt. Teilnehmerausweiskarten (Wertungshefte) können bei den Veranstaltungen der Mitgliedsvereine erworben werden.

 

6. Der IVV-Wertungsstempel wird nach aktiver Teilnahme gegen Vorlage der Startkarte und nur bei namentlicher Übereinstimmung von Startkarte und Ausweiskarte erteilt.

 

7. Bei der Teilnahme wird für jede Volkssportart, mit Ausnahme anerkannter Mehrtagewanderungen, nur ein Wertungsstempel vergeben. Bei der Kilometerwertung wird die tatsächlich zurückgelegte Kilometerstrecke im IVV-Wertungsheft der entsprechenden IVV-Volkssportart gewertet. Wird die Strecke mehrmals absolviert, ist jeweils eine eigene Startkarte erforderlich. Nach jeder Durchwanderung der Strecke ist die Startkarte mit dem IVV-Wertungsheft zur Abstempelung vorzulegen. Die IVV-Teilnehmerausweiskarten sind nicht übertragbar.

 

8. Das IVV-Volkssportabzeichen wird in verschiedenen Stufen und Ausführungen wie folgt vergeben:

Bei der Teilnahmewertung: nach 10, 30, 50 Teilnahmen und dann nach jeweils weiteren 25 Teilnahmen, ab Stufe 600 nach jeweils 50 Teilnahmen, ab Stufe 1.500 nach jeweils weiteren 100 Teilnahmen.

Bei der Kilometerwertung: nach jeweils 500 erwanderten Kilometern, von 8.000 bis 22.000 Kilometern nach jeweils 1.000 erwanderten Kilometern, ab 22.000 nach 3.000 erwanderten Kilometern, ab 25.000 Kilometern nach jeweils 5.000 erwanderten Kilometern.

Für jede Stufe ist eine eigene Teilnehmerausweiskarte erforderlich.

 

9. Volle IVV-Teilnehmerausweiskarten (Wertungshefte) sind einzusenden an die Abzeichen- oder Geschäftsstelle Ihres dem IVV angeschlossenen Verbands ( in Luxemburg an die FLMP).

 

10. Das erworbene IVV-Volkssportabzeichen (Anstecknadel) und die Urkunde werden dem Erwerber kostenlos ausgehändigt bzw. zugesandt.

 

11. Inhaber des IVV-Volkssportabzeichens können die entsprechenden Ausführungen auch als Brustabzeichen oder Aufnäher käuflich erwerben. Der Abzeichenpass dient dabei als Legitimation.